Mehr Bildungschancen für geflüchtete Kinder

By Nima

Im Vorfeld der morgigen Bildungsministerkonferenz hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Bundesländer in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, geflüchteten Kindern den Zugang zum Regelschulsystem deutlich zu erleichtern. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation wird die bislang geltende EU-Aufnahmerichtlinie beim Bildungszugang vielerorts nicht eingehalten. Dadurch werde das Recht auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland bislang nur unzureichend verwirklicht.

Die Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anne Lütkes, erklärte, Deutschland und damit auch die Bundesländer hätten sich auf Grundlage von Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, das Recht auf Bildung für alle Kinder umzusetzen. Zudem mache auch die EU-Aufnahmerichtlinie klare Vorgaben für einen zügigen Bildungszugang geflüchteter Kinder. Dabei müsse sichergestellt werden, dass diese gemeinsam mit allen anderen in Deutschland lebenden Kindern an Regelschulen unterrichtet werden. Eine getrennte Beschulung in Unterkünften sei diskriminierend, beeinträchtige den Spracherwerb und die psychische Gesundheit und widerspreche sowohl dem Europarecht als auch den Kinderrechten.

Auch der Bundestag hatte sich kürzlich im Rahmen der Beratungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie zur neuen EU-Aufnahmerichtlinie, die bis Juni 2026 umgesetzt werden muss, für Verbesserungen ausgesprochen. In einem Entschließungsantrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich im regelmäßigen Austausch mit den Ländern dafür einzusetzen, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche in allen Bundesländern spätestens zwei Monate nach Antragstellung verbindlich Zugang zum Regelschulsystem erhalten – unabhängig von Wohnverpflichtungen oder dem Stand ihres Verfahrens. Den Ländern wurde zudem empfohlen, ihre Schulgesetze bei Bedarf entsprechend anzupassen.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist außerdem entscheidend, dass endlich ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Nur so könnten die Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie auch praktisch umgesetzt werden, etwa durch zusätzliche Plätze an Regelschulen.

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Anne Lütkes wies außerdem darauf hin, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete während des sogenannten Clearingverfahrens in der Regel keinen Zugang zu schulischer Bildung hätten. Zwar sähen die gesetzlichen Regelungen für die vorläufige und reguläre Inobhutnahme Fristen von zusammen fünf Wochen vor, doch in vielen Bundesländern fehlten belastbare Daten zur tatsächlichen Dauer dieser Verfahren. Die wenigen verfügbaren Zahlen zeigten, dass sich diese Verfahren dort im Durchschnitt über mehrere Monate hinziehen. Deshalb sei fraglich, ob für diese besonders schutzbedürftige Gruppe ein rechtmäßiger Zugang zu Bildung tatsächlich gewährleistet werde.

Untersuchungen aus dem vergangenen Jahr haben zudem gezeigt, dass es nach langen Aufenthalten in Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen vielerorts nur eine mangelhafte oder gar keine Beschulung stattfindet, auch nach der Umverteilung regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen kommt. Vorbereitungsklassen starten häufig erst im Anschluss und können bis zu zwei Schuljahre dauern. Insgesamt kann es damit bis zu drei Jahre dauern, bis geflüchtete Kinder in einer Regelklasse ankommen.

Hintergrund:
Als Grundlage werden unter anderem die Pilotstudie BiSKE der Universität Bremen zu Bildungsrechten und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie eine Analyse des Deutschen Kinderhilfswerkes zu Einschränkungen beim Recht auf Bildung genannt.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsches Kinderhilfswerk e.V./Veröffentlicht am 25.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.