Reform der Jugendhilfe: Kritik an den aktuellen Plänen

By Nima

Die angestrebte Reform der Kinder- und Jugendhilfe verfolgt aus Sicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. wichtige Ziele, sei mit den derzeit vorliegenden Entwürfen jedoch nicht in der gewünschten Weise umsetzbar. Darauf habe Christof Schaefers, im bpa-Präsidium für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig, im Rahmen der Anhörung im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hingewiesen.

Er habe betont, dass es grundsätzlich sinnvoll sei, Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII zusammenzuführen. Allerdings bestehe die Gefahr, dass die inklusive Jugendhilfe unter dem bestehenden finanziellen Druck nicht fachgerecht weiterentwickelt werde. Statt einer inhaltlich tragfähigen und notwendigen Reform drohe eine bloße Reduzierung von Leistungen, die vor allem zulasten von gefährdeten jungen Menschen sowie Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gehen könne.

Zugleich werde im Kanzleramt gemeinsam mit Kommunen und Ländern über Maßnahmen beraten, mit denen Teilhabe und Leistungsangebote deutlich eingeschränkt werden könnten, um Ausgaben zu senken. Nach Einschätzung von Schaefers würden mit den aktuellen Plänen bereits erste Weichen in diese Richtung gestellt. So könnten individuelle Rechtsansprüche beschnitten werden, während die angespannte finanzielle Situation der Kommunen künftig stärker gewichtet werde als der tatsächliche Unterstützungsbedarf eines Kindes. Besonders betroffen wäre demnach das Angebot der Schulbegleitung, das in den vergangenen Jahren mit großem Aufwand ausgebaut worden sei und nun erheblich beeinträchtigt werden könnte.

Aus Sicht des Verbandes sei deshalb eine grundlegende Überarbeitung der Reformvorhaben notwendig, damit die Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen gewahrt bleiben. Benachteiligungen privater Träger müssten vollständig gestrichen werden. Darüber hinaus seien Korrekturen bei den vorgesehenen Regelungen zur Schulbegleitung erforderlich. Ebenso müsse das ambulante Vertragsrecht so gestaltet werden, dass eine Schiedsstellenfähigkeit sichergestellt sei.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V./Veröffentlicht am 27.04.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.