Tierhaltungskennzeichnung im Bundestag beschlossen
16. Jun 2023 Pressemitteilung BMEL (gekürzt)
Özdemir: Umbau der Tierhaltung kommt zwei große Schritte voran
Der Deutsche Bundestag hat heute das von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Ebenso beschlossen wurden Änderungen im Baugesetzbuch beschlossen zur Erleichterung von Stallumbauten.
Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf andere Tierarten, weitere Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und den Lebenszyklus der Tiere ausgeweitet werden.
Zudem wird es durch den Beschluss des Gesetzes zum Stallumbau für tierhaltende Betriebe künftig einfacher, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ umzustellen. Tierhalter müssen ihre Bestände dazu nicht verringern. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Damit bleibt die Tierhaltung auch während der Baumaßnahmen für einen Ersatzstall möglich.
Beide Gesetze werden nun voraussichtlich am 7. Juli im Bundesrat behandelt, sind dort jedoch nicht zustimmungspflichtig.

Bundesminister Cem Özdemir erklärt dazu: „Ich habe immer gesagt: Zum Tierhaltungskennzeichen gehört für mich auch eine Herkunftskennzeichnung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, wie ein Tier gehalten wurde und sie wollen wissen, wo es gehalten wurde. So können sie eine informierte Kaufentscheidung treffen und aktiv regionale Wertschöpfung und hohe Umwelt- und Tierschutzstandards unterstützen.“
Quelle: BMEL/Janine Schmitz/Photothek