Das Bundeskabinett berät heute über zwei Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht. Nach Einschätzung von Handicap International drohen die geplanten Änderungen vor allem geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen erhebliche Nachteile.
Obwohl die Zivilgesellschaft mehrfach gefordert hat, besonders schutzbedürftige Gruppen stärker zu berücksichtigen, stehen in den Entwürfen Abgrenzung, Einschränkungen und Leistungskürzungen im Vordergrund. Handicap International fordert daher eine grundlegende Überarbeitung, die mit Verfassung, EU- und Völkerrecht im Einklang steht.
Unzureichende Schutzgarantien
Besondere Besorgnis besteht darüber, dass die Schutzbestimmungen der EU-Aufnahmerichtlinie für Menschen mit Behinderungen nur unvollständig oder gar nicht berücksichtigt werden. Wichtige Maßnahmen wie die Erfassung besonderer Bedürfnisse – etwa barrierefreie Unterbringung, Teilhabe oder medizinische Versorgung – blieben deutlich hinter den europäischen Vorgaben zurück. Auch zentrale Ansprüche, darunter das Recht auf Entlassung aus einer ungeeigneten Unterkunft, seien nicht umgesetzt.
Fachleute von Handicap International weisen darauf hin, dass ein verbindliches Verfahren zur Bedarfsfeststellung notwendig sei, um Gleichbehandlung und eine angemessene Versorgung sicherzustellen – unabhängig vom Ort der Ankunft. Nur so könne ein faires Asylverfahren gewährleistet werden. Der aktuelle Entwurf zeige jedoch, dass die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen kaum im Fokus der Verantwortlichen stünden.
Verschärfungen statt Schutz
Während wichtige Schutzmaßnahmen fehlen, nutzt das Bundesinnenministerium die Spielräume für Verschärfungen umfassend aus. Besonders kritisch wird die Einführung neuer Zentren für sogenannte „Verfahren der Sekundärmigration“ bewertet. Dort sollen Geflüchtete unter Umständen unbegrenzt wohnen, ohne das Gelände verlassen zu dürfen. Gleichzeitig sieht der Entwurf eine Ausweitung von Migrationshaft und Leistungskürzungen vor – mit besonders gravierenden Folgen für Menschen mit Behinderungen.
Handicap International warnt, dass diese Regelungen für Betroffene Isolation, fehlende Privatsphäre und mangelnde medizinische Versorgung bedeuten würden. Zudem erschwere die vorgesehene Einschränkung der Bewegungsfreiheit selbst den Zugang zu Ärztinnen und Ärzten erheblich. Künftig müssten Genehmigungen beantragt werden, um die Einrichtung überhaupt für medizinische Termine verlassen zu dürfen – vom einfachen Verbandswechsel bis hin zu psychologischen oder gynäkologischen Behandlungen. Neben den Belastungen für Betroffene führe dieses Verfahren auch zu zusätzlicher Bürokratie für die Behörden.
Hintergrund
Handicap International (HI) ist eine gemeinnützige Organisation für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Sie setzt sich weltweit für Menschen mit Behinderung und besonders schutzbedürftige Gruppen ein. Das Programm Crossroads widmet sich speziell der Unterstützung von nach Deutschland geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Handicap International – Crossroads/Veröffentlicht am 03.09.2025