Albert-Schweitzer-Familienwerk startet unabhängige Hilfe für Betroffene früherer Gewalt

By Nima

Das Albert-Schweitzer-Familienwerk Niedersachsen erweitert seine Maßnahmen zur Aufarbeitung früherer Gewaltvorfälle und startet ein neues Hilfsangebot für Betroffene. Parallel zur bereits laufenden wissenschaftlichen Aufarbeitung durch das Institut für Praxisforschung und Projektberatung in München nimmt am 17. Juni 2026 eine unabhängige Unterstützungskommission ihre Arbeit auf.

Hintergrund sind Fälle sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt, die sich vor allem in den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren unter dem Dach des Albert-Schweitzer-Familienwerks ereignet haben sollen. Nach internen Recherchen des Trägervereins sowie auf Grundlage von Berichten Betroffener wurden entsprechende Vorfälle aus dem Albert-Schweitzer-Therapeutikum Holzminden, dem Kinderdorf Alt Garge und dem Kinderdorf Uslar bekannt. Die wissenschaftliche Aufarbeitung durch das IPP untersucht diese Ereignisse sowie weitere Zeiträume. Ziel ist es, die Geschehnisse unabhängig aufzuarbeiten und daraus Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen.

Martin Kupper, Vorstandsvorsitzender des Albert-Schweitzer-Familienwerks Niedersachsen, erklärt, dass viele Betroffene bis heute unter den Folgen des erlebten Unrechts leiden. Die wissenschaftliche Aufarbeitung sei wichtig, brauche aber Zeit. Mit der Unterstützungskommission solle deshalb konkrete Hilfe im Hier und Jetzt ermöglicht werden.

Betroffene können sich ab sofort über eine neue Webseite der Unterstützungskommission informieren und Kontakt aufnehmen. Die Kontaktaufnahme ist vertraulich und auf Wunsch auch anonym möglich. Als erste Ansprechpersonen stehen unabhängige Lotsinnen und Lotsen zur Verfügung. Sie informieren über das Verfahren, beantworten Fragen und begleiten Betroffene bei Bedarf bei weiteren Schritten.

Das Angebot richtet sich an volljährige Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen des Albert-Schweitzer-Familienwerks sexualisierte, körperliche oder psychische Gewalt erfahren haben. Ziel ist es, individuelle Unterstützungsleistungen zu ermöglichen, die sich an der persönlichen Lebenssituation der Betroffenen orientieren. Dazu können etwa therapeutische Maßnahmen, Bildungsangebote oder andere Hilfen gehören.

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Das Verfahren ist bewusst niedrigschwellig angelegt. Betroffene sollen Unterstützung erhalten können, ohne ihre Erfahrungen umfassend nachweisen zu müssen. Grundlage für die Entscheidung ist eine Plausibilitätsprüfung der geschilderten Erlebnisse.

Über mögliche Unterstützungsleistungen entscheidet eine unabhängige Kommission, deren Mitglieder nicht dem Albert-Schweitzer-Familienwerk angehören. Den Vorsitz hat die Rechtsanwältin und Mediatorin Judith Bernhard-Heenen. Weitere Mitglieder sind Angela Marquardt aus dem Betroffenenrat der Bundesregierung bei der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie Ingo Fock vom Verein gegen Missbrauch in Göttingen.

Kupper betont, dass das erlittene Leid nicht ungeschehen gemacht werden könne. Es gehe darum, Verantwortung zu übernehmen, zuzuhören, Anerkennung auszudrücken und dort Unterstützung zu ermöglichen, wo sie gebraucht werde. Die Unterstützungskommission sei ein weiterer wichtiger Schritt im Aufarbeitungsprozess.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Albert-Schweitzer-Familienwerk e. V./Veröffentlicht am 17.06.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.