BGG-Novelle: Kabinettsbeschluss löst scharfe Kritik aus

By Nima

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet. Was die Bundesregierung als Meilenstein für mehr Barrierefreiheit darstellt, wirkt bei genauer Betrachtung wie ein folgenschwerer Fehlgriff. AbilityWatch e. V. warnt, der Entwurf schütze weniger vor Diskriminierung als vielmehr Unternehmen davor, Barrieren tatsächlich zu beseitigen.

Mit der heutigen Befassung wollte die Bundesregierung nach eigener Zielsetzung die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht überführen. Nach Einschätzung von AbilityWatch passiert jedoch das Gegenteil: Statt Hindernisse konsequent abzubauen, erhielten private Unternehmen faktisch einen staatlich abgesicherten Spielraum, bestehende Barrieren unverändert zu lassen.

Gesetzlich abgesicherte Barrieren durch „angemessene Vorkehrungen“

Im Mittelpunkt der Kritik steht die Ausgestaltung der sogenannten „angemessenen Vorkehrungen“. Zwar soll das Gesetz den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft regeln, zugleich werde dieser Anspruch aber im Entwurf wieder relativiert.

So sieht § 7 Abs. 3 Nr. 3 vor, dass bei privaten Unternehmen bauliche Anpassungen sowie Veränderungen an Gütern und Dienstleistungen grundsätzlich als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten sollen – und zwar unabhängig davon, wie hoch der Aufwand im Einzelfall tatsächlich wäre.

Raúl Krauthausen macht deutlich, dass er diese Konstruktion nicht als Fortschritt bewertet, sondern als Täuschung über die tatsächliche Wirkung. Aus seiner Sicht werde durch die pauschale Festschreibung dauerhafter Unzumutbarkeit jeder baulichen Veränderung die rechtliche und gesellschaftliche Grundlage für eine barrierefreie Ordnung ausgehöhlt. Menschen mit Behinderungen, so seine Einschätzung, werde damit letztlich ein Dienst erwiesen, der ihnen schade: Diskriminierung werde faktisch akzeptiert, solange sie sich hinter alltäglichen Hindernissen wie Stufen oder zu engen Türen verberge.

UN-Standard verfehlt: Von Struktur zur Einzelfall-Improvisation

Als besonders problematisch bewertet AbilityWatch zudem, dass der Entwurf das Konzept „angemessener Vorkehrungen“ inhaltlich verenge. Während die UN-Behindertenrechtskonvention darunter Maßnahmen versteht, die gleichberechtigte Teilhabe überhaupt erst ermöglichen, reduziere der Gesetzentwurf dies auf reaktive, individuelle und vor Ort praktikable Lösungen.

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Damit werde der Ansatz ins Gegenteil verkehrt: Anstelle geplanter, struktureller Barrierefreiheit entstehe ein System, in dem Teilhabe von situativen Entscheidungen abhängt und Inklusion zu einer Art spontaner Ausnahmehandlung herabgestuft wird.

Dabei zeigen andere Staaten, dass verbindliche Regeln für Barrierefreiheit und Antidiskriminierung in der Privatwirtschaft möglich sind, etwa in den USA oder in Österreich. In Deutschland existiert bislang keine allgemeine Pflicht von Unternehmen, Dienstleistungen oder Produkte diskriminierungsfrei bereitzustellen. Nach dem jetzigen Kabinettsbeschluss würde es aus Sicht der Kritikerinnen und Kritiker auch künftig bei diesem Zustand bleiben.

Zwei-Klassen-Teilhabe durch ein zu enges Verständnis von Zugang

Auch bei der Frage, was „Zugang“ praktisch bedeutet, bleibt der Entwurf nach Ansicht von AbilityWatch hinter dem Erforderlichen zurück. Der Blick richte sich nahezu ausschließlich auf den physischen Eintritt, während die Qualität von Dienstleistungen außen vor bleibe – etwa Voraussetzungen für Anmeldungen, Wartezeiten oder der tatsächliche Umfang von Serviceleistungen. Dadurch werde eine Zwei-Klassen-Realität im Alltag weiter verfestigt, beispielsweise in Gastronomie, auf Reisen oder bei Veranstaltungen.

Kaum Konsequenzen: Schlichtung statt wirksamer Ansprüche

Besonders kritisch fällt zudem die Regelung zu Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen aus. Während bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen zumindest eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden bis zu 1.000 Euro möglich ist, sollen Betroffene bei privaten Unternehmen leer ausgehen. Übrig bleibe im Wesentlichen der Weg über ein Schlichtungsverfahren – aus Sicht der Kritik eher ein symbolisches Verfahren ohne spürbare Wirkung für die Privatwirtschaft.

Nancy Poser bewertet den Entwurf in der vorliegenden Form als Rückschritt in der deutschen Behindertenpolitik. Ihrer Einschätzung nach entstehe vor allem Rechtssicherheit für diejenigen, die Barrieren aufrechterhalten, während Menschen mit Behinderungen eine zentrale argumentative Grundlage für gleichberechtigte Teilhabe entzogen werde. Zugleich bleibe der Entwurf deutlich hinter den menschenrechtlichen Verpflichtungen zurück, die Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor 16 Jahren übernommen habe. Deshalb fordert AbilityWatch den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu stoppen und entweder verbindliche Pflichten für die Privatwirtschaft einzuführen oder den gesamten Bereich neu zu verhandeln.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Sozialhelden e.V./Veröffentlicht am 11.02.2026