Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, machte deutlich, dass sie die Bundesregierung dazu auffordert, sich auf dem informellen Ministertreffen des Europarats am 10. Dezember entschieden für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Europa und für die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einzusetzen. Nach ihren Worten müsse Deutschland Bestrebungen entgegenwirken, die darauf abzielen, den Gerichtshof politisch unter Druck zu setzen, um Veränderungen in seiner Rechtsprechung zu erreichen.
Das Treffen findet auf Initiative von neun Staats- und Regierungschefs statt, die bereits im Mai in einem offenen Schreiben die Rechtsprechung des EGMR zur Situation von Geflüchteten sowie von straffällig gewordenen ausländischen Staatsangehörigen kritisiert hatten. Diese Regierungen vertreten die Auffassung, der Gerichtshof schränke die politische Handlungsfreiheit der Staaten übermäßig ein.
Rudolf bewertete diese Kritik als grundlegenden Angriff auf die Menschenrechte. Sie betonte, dass deren zentraler Zweck darin bestehe, Menschen vor staatlichen Rechtsverletzungen zu schützen. In einem Rechtsstaat sei staatliches Handeln nicht unbegrenzt möglich; Regierungen seien stets an menschenrechtliche Vorgaben gebunden.
Zudem erinnerte Rudolf daran, dass das Grundgesetz die Menschenrechte ausdrücklich anerkennt und die Einbindung Deutschlands in die internationale Rechtsordnung festschreibt. Die Europäische Menschenrechtskonvention, in der Auslegung durch den EGMR, bilde in Deutschland den menschenrechtlichen Mindeststandard, was auch im Unionsrecht verankert sei.
Die neun Staats- und Regierungschefs streben an, dass das Ministertreffen ein Mandat verabschiedet, das ihre eigene Rechtsauffassung zu einzelnen Aspekten der gefestigten Rechtsprechung des EGMR sowie zu laufenden Verfahren festschreibt. Nach Rudolfs Einschätzung würde eine solche politische Erklärung die Rechtsstaatlichkeit in Europa gefährden, da sie erheblichen Druck auf den Gerichtshof ausüben könnte, seine Rechtsprechung anzupassen. Sie hob hervor, dass im Rechtsstaat ausschließlich unabhängige Gerichte für die verbindliche Auslegung des Rechts zuständig sind. Wer eine Änderung der Rechtsprechung anstrebe, müsse dies in gerichtlichen Verfahren erreichen. Alle Mitgliedstaaten hätten die Möglichkeit, ihre Position vor dem EGMR einzubringen; setze sich diese dort nicht durch, seien die Entscheidungen zu akzeptieren.
Rudolf warnte, dass der Versuch, die Rechtsprechung des Gerichts durch eine gemeinsame politische Erklärung einzuschränken, einen schweren Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien darstelle. Daher müssten alle Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands, dafür sorgen, solchen politischen Einfluss zu verhindern.
Abschließend wies Rudolf darauf hin, dass das Treffen am Internationalen Tag der Menschenrechte stattfindet. Sie betonte, eine klare Zurückweisung der Initiative würde die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands als verlässlicher Verteidiger der Menschenrechte und einer auf Recht basierenden internationalen Ordnung stärken. Der 10. Dezember wäre dafür ein besonders passender Anlass.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsches Institut für Menschenrechte/Veröffentlicht am 06.12.2025