Kinder stärker vor sexueller Ausbeutung schützen

By Nima

Die vom Bundeskriminalamt vorgestellten Zahlen zum Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung wirken auf den ersten Blick nüchtern. Bei näherem Hinsehen wird jedoch deutlich, wie groß die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch sexuelle Ausbeutung ist und wie dringend sie besonderen Schutz benötigen.

Nach Angaben der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte wurden im Jahr 2024 insgesamt 232 Minderjährige als Betroffene sexueller Ausbeutung erfasst. Im Vergleich dazu waren 397 Erwachsene betroffen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen fällt damit alarmierend hoch aus. Fachleute betonen, dass die Dunkelziffer deutlich höher sein dürfte, da viele Fälle sexualisierter Gewalt nicht als Menschenhandel oder sexuelle Ausbeutung eingestuft werden.

Rechtlich ist Deutschland durch die Europaratskonvention gegen Menschenhandel verpflichtet, betroffene Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen und ihnen Unterstützung zu gewähren. Dies könne nach Einschätzung der Berichterstattungsstelle nur dann gelingen, wenn speziell geschulte Fachkräfte die Betroffenen begleiten. Vor allem Mitarbeitende in Jugendämtern und Einrichtungen der Jugendhilfe müssten lernen, Ausbeutung und Menschenhandel als Formen der Kindeswohlgefährdung zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Bisher existiert jedoch lediglich in Berlin eine spezialisierte Beratungsstelle. Sie hat seit Juni 2024 bereits 60 Betroffene begleitet und parallel Fachkräfte geschult. Diese Struktur reiche nach Einschätzung der Fachleute keinesfalls aus. Auch andere Bundesländer und besonders Großstädte sollten dringend entsprechende Angebote aufbauen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsches Institut für Menschenrechte/Veröffentlicht am 29.08.2025

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