LeSuBiA-Studie: Geschlechtsspezifische Gewalt – Schutz stärken, Prävention ausbauen

By Nima

Die neu veröffentlichte Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) liefert aktuelle Erkenntnisse zum Dunkelfeld geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte hebt die Bedeutung der Ergebnisse hervor und fordert, den Opferschutz im Strafrecht zu verbessern sowie präventive Maßnahmen auszuweiten.

Laut Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle, bestätigen die Daten, was zivilgesellschaftliche Organisationen bereits seit Langem betonen: Ein Großteil der geschlechtsspezifischen Gewalt bleibt im Verborgenen. Dass weniger als zehn Prozent der Vorfälle zur Anzeige gebracht werden, verdeutlicht die bestehenden Barrieren bei der Strafverfolgung. Frauenberatungsstellen übernehmen dabei eine zentrale Funktion, da sie Betroffenen Unterstützung und Orientierung bieten. Auch psychosoziale Prozessbegleitung kann helfen, Ängste zu mindern und die Hemmschwelle für die Einleitung eines Strafverfahrens zu senken.

Angesichts der alarmierenden Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt gibt das Institut folgende politische Empfehlungen:

1. Ausbau von Schutz- und Hilfsangeboten Die Finanzierung von Beratungsstellen und Frauenhäusern muss langfristig gesichert und erweitert werden, da diese für viele Betroffene die erste Anlaufstelle darstellen und entscheidend für Schutz und Stabilisierung sind.

2. Intensivierung der Gewaltprävention Präventive Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sollten gezielt ausgebaut werden, insbesondere für Menschen in prekären Lebenssituationen.

3. Betroffenenfreundliche Gestaltung von Strafverfahren Strafverfahren müssen stärker auf die Bedürfnisse und Schutzinteressen der Betroffenen ausgerichtet werden, um die Bereitschaft zur Anzeige zu erhöhen und Sekundärviktimisierung zu verhindern.

4. Verpflichtende Fortbildungen für Fachkräfte Fachpersonal in Polizei, Justiz und im Gesundheitswesen sollte regelmäßig und verbindlich im Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt geschult werden.

Zur Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt Das Deutsche Institut für Menschenrechte überwacht seit November 2022 im Auftrag der Bundesregierung die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Die Berichterstattungsstelle wird im Rahmen eines Projekts vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finanziert und von einem interdisziplinären Beirat begleitet.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsches Institut für Menschenrechte/Veröffentlicht am 10.02.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.