Menschenhandel: Institut sieht Fortschritte im Gesetzentwurf

By Nima

Zum vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung hat sich das Deutsche Institut für Menschenrechte grundsätzlich positiv geäußert. Nach Einschätzung von Naile Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel, enthält der Entwurf wichtige Verbesserungen für die Strafverfolgung und für den Schutz betroffener Menschen. Insgesamt wertet das Institut die geplanten Änderungen als deutlichen Fortschritt.

Besonders positiv beurteilt das Institut die Neuordnung der Straftatbestände zu Menschenhandel und sexueller Ausbeutung im Strafgesetzbuch sowie deren vereinfachte Ausgestaltung. Bislang galten diese Delikte als schwer nachweisbar. Als wichtigen Schritt hebt Tanis hervor, dass das bisherige Kriterium des Ausnutzens einer Zwangslage durch das Merkmal der schutzbedürftigen Lage ersetzt werden soll. Auch der Verzicht auf das bisherige Merkmal des rücksichtslosen Gewinnstrebens wird ausdrücklich begrüßt. Nach Auffassung des Instituts tragen diese Änderungen dazu bei, dass Gerichte künftig stärker die gesamte Lebenssituation der Betroffenen in den Blick nehmen müssen.

Eine besondere Bedeutung misst das Institut dem sogenannten Non-Punishment-Prinzip bei. Dieses soll sicherstellen, dass Betroffene von Menschenhandel nicht für Straftaten belangt werden, die sie aufgrund ihrer Lage als Opfer begangen haben. Der Gesetzentwurf schafft dafür erstmals eine spezielle Regelung für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Zugleich hält das Institut es für dringend notwendig, die bisher vorgesehene Kann-Regelung in eine Soll-Regelung umzuwandeln.

Kritisch bewertet das Deutsche Institut für Menschenrechte dagegen, dass das Aufenthaltsrecht aus menschenrechtlicher Sicht nicht ausreichend verbessert werde. Nach Einschätzung des Instituts führt das dazu, dass nicht alle Betroffenen ihre Rechte auf eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist oder auf Sozialleistungen wirksam geltend machen können. Für das weitere Gesetzgebungsverfahren sieht das Institut deshalb klaren Nachbesserungsbedarf.

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Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel wurde von der Bundesregierung beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt. Sie ist damit beauftragt, über die Umsetzung der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel zu berichten. Die vierjährige Aufbauphase der Stelle wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsches Institut für Menschenrechte/Veröffentlicht am 27.05.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.