Ratgeber gibt Tipps gegen Scham im Pflegealltag

By Nima

Scham spielt im Zusammenhang mit Pflege und Pflegebedürftigkeit oft eine größere Rolle, als offen ausgesprochen wird. Für die Betroffenen kann dieses Gefühl sehr belastend sein. Wer sich schämt, möchte einer Situation häufig entkommen, reagiert sprachlos oder fühlt sich wie blockiert. In manchen Fällen führt Scham sogar dazu, dass notwendige Hilfe abgelehnt wird.

Solche Gefühle können entstehen, wenn Menschen sich missverstanden, bloßgestellt oder ertappt fühlen. Auch Ablehnung, mangelnde Anerkennung oder Geringschätzung durch andere können Scham auslösen. Dabei sind Schamgrenzen sehr individuell. Gerade im Pflegealltag gibt es viele Situationen, die sowohl bei pflegebedürftigen Menschen als auch bei pflegenden Angehörigen Scham hervorrufen können.

Pflegebedürftige Menschen erleben Scham häufig dann, wenn sie nicht mehr selbstbestimmt handeln können, auf Unterstützung angewiesen sind oder sich als Belastung für andere empfinden. Besonders sensibel wird es, wenn Hilfe im Intimbereich nötig wird, etwa bei der Körperpflege oder beim Toilettengang. Viele Betroffene schämen sich außerdem für körperliche oder geistige Veränderungen wie Inkontinenz, Gebrechlichkeit oder ein nachlassendes Gedächtnis.

Aber auch pflegende Angehörige kennen solche Gefühle. Sie können sich schämen, weil sie in sehr intime Situationen eingebunden sind, bestimmte Aufgaben nur ungern übernehmen oder sich mit der Pflege insgesamt überfordert fühlen. Manche empfinden zusätzlich Druck, weil sie glauben, den Erwartungen anderer nicht gerecht zu werden.

Wenn Schamgefühle häufig auftreten oder lange anhalten, beeinträchtigen sie das Wohlbefinden und die Lebensfreude. Die Folgen können Rückzug, Einsamkeit und zusätzliche Spannungen in der Beziehung sein. Der Pflegealltag wird dadurch oft deutlich erschwert. In manchen Fällen kann das sogar dazu führen, dass die häusliche Pflege an ihre Grenzen stößt. Zugleich hat Scham auch eine wichtige Schutzfunktion, weil sie hilft, das eigene Verhalten zu regulieren und Grenzen im Umgang miteinander zu achten.

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Wie ein schamsensibler Umgang gelingen kann

Ganz vermeiden lässt sich Scham in der Pflege meist nicht. Dennoch gibt es Möglichkeiten, solchen Situationen vorzubeugen oder besser mit ihnen umzugehen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege hat dazu den Ratgeber „Scham – Praxistipps für den Pflegealltag“ veröffentlicht.

Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin beim ZQP sowie Mitautorin des Ratgebers, erklärt, dass es wichtig sei, Schamgefühle und persönliche Schamgrenzen sowohl bei sich selbst als auch beim Gegenüber wahrzunehmen. Ein offenes Gespräch darüber, was genau das Gefühl auslöst, könne entlastend wirken und das gegenseitige Verständnis stärken. Dazu gehöre auch, die Grenzen der anderen Person zu respektieren, selbst wenn man die Situation selbst nicht als peinlich empfindet.

Außerdem empfiehlt das ZQP, klare Absprachen für die Pflege zu treffen. Dazu zählt, gemeinsam festzulegen, wer welche Aufgaben übernimmt, wie diese ablaufen sollen und bei welchen Tätigkeiten Unterstützung tatsächlich gewünscht wird.

Selbstständigkeit stärken und Grenzen ernst nehmen

Pflegebedürftige Menschen sollten grundsätzlich dabei unterstützt werden, so viele Handlungen wie möglich selbst auszuführen. Das kann helfen, schambesetzte Situationen zu vermeiden, und stärkt gleichzeitig das Selbstwertgefühl.

Ebenso wichtig ist es für pflegende Angehörige, auf die eigenen Bedürfnisse und Grenzen zu achten und das eigene Selbstwertgefühl zu stärken. Wenn Scham zu einer dauerhaften Belastung wird, kann es sinnvoll sein, frühzeitig psychologische oder pflegerische Beratung in Anspruch zu nehmen. Daniela Sulmann weist darauf hin, dass bei stark belastenden Gefühlen und deutlichen Auswirkungen auf Alltag und Beziehung auch eine Veränderung der Pflegesituation in Betracht gezogen werden sollte. Dazu könne etwa die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst gehören.

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Der Ratgeber des ZQP steht ab sofort kostenlos zum Download auf dem Portal der Stiftung zur Verfügung.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege/Veröffentlicht am 02.06.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.