Save the Children warnt vor möglichen Folgen geplanter Rückführungszentren für Geflüchtete in Drittstaaten. Anlass ist ein Treffen Deutschlands mit vier weiteren EU-Staaten, bei dem sogenannte Return Hubs außerhalb der Europäischen Union geplant werden sollen.
Die Kinderrechtsorganisation sieht ein konkretes Risiko, dass in solchen Einrichtungen menschenunwürdige und kindeswohlgefährdende Zustände entstehen könnten.
Sorge vor Kinderrechtsverletzungen
Save the Children Deutschland fordert die Bundesregierung und die beteiligten Staaten auf, die Verhandlungen über Return Hubs und entsprechende Abkommen mit Drittstaaten zu stoppen.
Geschäftsführer Florian Westphal betont, dass Kinder unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsort bedingungslos geschützt werden müssten. Die geplanten Rückführungszentren seien aus Sicht der Organisation Orte großer Unsicherheit und könnten massive Kinderrechtsverletzungen zur Folge haben.
Die Asylpolitik müsse sich an europäischen Grundwerten und an der UN-Kinderrechtskonvention orientieren.
Kritik an haftähnlichen Unterkünften
Save the Children verweist auf Erfahrungen aus Albanien und Griechenland. Dort habe sich gezeigt, wie belastend und menschenunwürdig haftähnliche Sammelunterkünfte sein könnten, wenn Geflüchtete dort über Monate oder Jahre ausharren müssten.
In Rückführungszentren außerhalb der EU drohten nach Einschätzung der Organisation mindestens ebenso problematische Bedingungen. Besonders kritisch sieht Save the Children mögliche Defizite bei Gesundheitsversorgung, Kinderschutz, Bildung und Zukunftsperspektiven.
Hinzu komme, dass außerhalb der europäischen Öffentlichkeit schwer kontrollierbare Parallelstrukturen entstehen könnten.
Familien könnten betroffen sein
Nach Angaben von Save the Children nimmt die geplante EU-Rückführungsverordnung nur unbegleitete Minderjährige ausdrücklich von einer Überstellung in solche Zentren aus.
Damit könnten andere Kinder gemeinsam mit ihren Familien in Rückführungszentren gebracht werden. Gleichzeitig verlange die Verordnung, dass das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werde.
Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist eine Überstellung von Kindern in Staaten, zu denen sie keinen Bezug haben, nicht mit dem Kindeswohl vereinbar. Besonders problematisch sei dies, wenn ihnen dort Freiheitsentzug drohe oder sie von wichtigen Bezugspersonen und bestehenden Kinderschutzsystemen abgeschnitten würden.
EU-Verordnung könnte im September beschlossen werden
Die EU-Rückführungsverordnung wurde im Juni vom Europäischen Parlament gebilligt. Sie könnte noch im September formell vom Rat der Europäischen Union verabschiedet werden.
Die Verordnung sieht neue Regeln für die Ausweisung von Asylsuchenden vor. Dazu gehören auch Bestimmungen zu Rückführungszentren in Nicht-EU-Ländern.
Personen, deren Rückführungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen nach den Plänen in solche Einrichtungen überstellt werden können.
Kinderrechtskonvention setzt klare Grenzen
Save the Children verweist darauf, dass die UN-Kinderrechtskonvention die Inhaftierung von Kindern aus migrationsbezogenen Gründen grundsätzlich verbietet. Auch eine Unterbringung in haftähnlichen Verhältnissen sei damit nicht vereinbar.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte kam im Februar 2025 zu dem Schluss, dass die Überstellung von Kindern in Rückführungszentren sehr wahrscheinlich nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar wäre und deshalb unterbleiben sollte.
Bericht zu Kindern in Sammelunterkünften
Save the Children veröffentlichte 2024 einen Bericht zum Alltag von Kindern in griechischen Sammelunterkünften für Geflüchtete. Darin beschreibt die Organisation unter anderem Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Spielmöglichkeiten und psychosozialer Unterstützung.
Die Organisation warnt nun, dass vergleichbare oder noch schlechtere Bedingungen in Rückführungszentren außerhalb der EU entstehen könnten. Im Mittelpunkt der Kritik steht deshalb die Frage, ob solche Einrichtungen den Schutzbedürfnissen von Kindern und Familien überhaupt gerecht werden können.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Save the Children Deutschland e.V./Veröffentlicht am 04.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.