Wer sich öffentlich zur Transgeschlechtlichkeit äußert, bewegt sich schnell in einem stark polarisierten Umfeld. Besonders seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im Jahr 2024, das eine vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht, wird das Thema oft ideologisch aufgeladen diskutiert. Eine neue Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung will dem nun eine sachlichere Perspektive entgegensetzen.
Hintergrund ist die geplante externe Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Um diesen Prozess zu begleiten, hat ein interdisziplinäres Autorenteam der Stiftung eine eigene Analyse vorgelegt. Darin werden juristische, soziale und ökonomische Fragen behandelt. Zugleich betont der Text, dass Transgeschlechtlichkeit nicht als bloßes soziales Konstrukt jenseits biologischer Grundlagen verstanden werden könne.
Was mit biologischem Geschlecht gemeint ist
Ein zentraler Streitpunkt der vergangenen Jahre war die Frage, was unter biologischem Geschlecht zu verstehen ist. Nach Auffassung der Stiftung beruhen viele Kontroversen auf verkürzten Annahmen. Einerseits gebe es auf der Ebene der Keimzellen einen klaren Unterschied zwischen männlich und weiblich, also zwischen Organismen, die Samenzellen oder Eizellen produzieren. Andererseits zeige sich auf der Ebene des äußeren Erscheinungsbildes eine große Vielfalt, die von eindeutig weiblich bis eindeutig männlich reiche und auch androgyn wirkende Ausprägungen einschließe. Gerade bei trans Personen könne deshalb ein männlicher Gametentyp mit einem deutlich weiblichen Erscheinungsbild verbunden sein und umgekehrt.
Die Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass die Frage nach dem biologischen Geschlecht unterschiedlich beantwortet werden kann, je nachdem, ob man auf Keimzellen oder auf den Phänotyp blickt. Deshalb sei die oft verwendete Gegenüberstellung von biologischem und sozialem Geschlecht irreführend. Denn auch das äußere Erscheinungsbild gehöre im Alltag wesentlich zum Geschlecht eines Menschen. In diesem Sinn sei auch Transgeschlechtlichkeit biologisch begründet.
Zwar habe es in der Geschichte schon immer Menschen gegeben, die als Männer oder Frauen lebten, obwohl dies nicht ihrem Gametengeschlecht entsprach. Durch die heutigen medizinischen Möglichkeiten sei es jedoch einfacher geworden, jene körperlichen Merkmale zu verändern, die für die Selbst- und Fremdwahrnehmung besonders wichtig sind. Deshalb könnten trans Männer und trans Frauen heute phänotypisch häufig nicht mehr von cis Personen unterschieden werden.
Rückblick auf das Transsexuellengesetz
Die Stellungnahme blickt auch auf das frühere Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 zurück. Dieses habe zwar erstmals eine Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens ermöglicht, die Hürden dafür seien aber sehr hoch gewesen. Für die sogenannte große Lösung seien nicht nur hohe Kosten und Zwangsgutachten erforderlich gewesen, sondern auch Sterilisationen, operative Eingriffe und in manchen Fällen sogar Zwangsscheidungen.
Nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren dienten diese hohen Hürden nicht dem Schutz legitimer Interessen Dritter, sondern spiegelten vor allem christlich-konservative Moralvorstellungen wider. Ziel sei es auch gewesen, den Anschein einer rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu vermeiden. Aus Sicht des Autorenteams sei das Transsexuellengesetz deshalb trotz einzelner fortschrittlicher Elemente zu einer Fehlentwicklung geworden, weil der Staat religiösen Ehevorstellungen mehr Gewicht beigemessen habe als dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung.
Auch das Bundesverfassungsgericht habe im Laufe der Jahre mehrere Bestandteile des Gesetzes aufgehoben oder ausgesetzt. So seien 2008 das Eheverbot und 2011 die Pflicht zur Sterilisation sowie operative Eingriffe weggefallen. Mit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 sei schließlich auch der frühere Schutzgedanke eines christlich geprägten Ehemodells entfallen. Trotzdem blieb das Gesetz noch mehrere Jahre bestehen, bevor es 2024 vom Selbstbestimmungsgesetz abgelöst wurde.
Das Selbstbestimmungsgesetz als Fortschritt
Nach Einschätzung der Stellungnahme erfüllt das Selbstbestimmungsgesetz grundlegende Anforderungen an eine rationale, evidenzbasierte und weltanschaulich neutrale Gesetzgebung. Es bedeute einen deutlichen rechtspolitischen Fortschritt, weil es das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärke und zugleich ein Begutachtungssystem beende, das nachweislich keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn gebracht habe, dafür aber massiv in das Leben der Betroffenen eingegriffen habe.
Zugleich, so das Autorenteam, berücksichtige das Gesetz auch die Selbstbestimmungsrechte Dritter in jenen Bereichen, in denen eine Änderung des Namens oder Geschlechtseintrags direkte praktische Auswirkungen haben kann. Anders als das frühere Transsexuellengesetz enthält das Selbstbestimmungsgesetz einen ausdrücklichen Bezug auf das Hausrecht.
So könne etwa ein Saunabetreiber festlegen, dass für den Zutritt die primären Geschlechtsmerkmale maßgeblich seien. In einem solchen Fall spielten weder der Personenstand noch das Gametengeschlecht die entscheidende Rolle, sondern die im jeweiligen Nutzungskontext relevanten körperlichen Merkmale. Auch Veranstalter sportlicher Wettbewerbe könnten weiterhin eigene Regeln definieren, um faire Teilnahmebedingungen zu sichern. Maßgeblich könnten dort beispielsweise Hormonwerte oder Chromosomenkriterien sein.
Ähnlich differenziert bewertet die Stellungnahme die Situation in Frauenhäusern. Es könne legitim sein, trans Frauen, die äußerlich stark männlich wirken, den Zugang zu verwehren, um traumatisierten Frauen einen geschützten Raum zu erhalten. Bei trans Frauen mit deutlich weiblichem Erscheinungsbild werde sich diese Frage oft gar nicht stellen, wenn sie nicht als trans erkannt würden. Daraus folge, dass allen Seiten ein gewisses Maß an Ambiguitätstoleranz abverlangt werde. Neu sei diese Konfliktlage jedoch nicht, da es auch schon vor dem Selbstbestimmungsgesetz trans Frauen mit ganz unterschiedlichem Erscheinungsbild gegeben habe.
Missbrauchsdebatten und politische Zuspitzung
Dass das Gesetz wie jedes andere auch missbraucht werden könne, wird in der Stellungnahme nicht bestritten. Als Beispiel wird der Fall Marla-Svenja Liebich genannt. Nach Auffassung des Autorenteams zielte diese Änderung des Geschlechtseintrags jedoch vor allem darauf ab, das Gesetz politisch lächerlich zu machen. Jenseits medialer Schlagzeilen sei fraglich, ob dies tatsächlich gelungen sei. Ohne medizinische Veränderung des Erscheinungsbildes bleibe der Zugang zu bestimmten Schutz- oder Intimräumen auch unter dem Selbstbestimmungsgesetz nicht automatisch eröffnet. Auch bei der Unterbringung im Strafvollzug seien weiterhin Einzelfallentscheidungen möglich.
Insgesamt kritisiert die Stiftung, dass die öffentliche Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz stark von ideologischen Vorannahmen geprägt gewesen sei. Statt die rechtlichen Probleme und praktischen Mängel des früheren Transsexuellengesetzes ernsthaft zu diskutieren, habe sich der Streit häufig an hypothetischen Missbrauchsszenarien oder theoretischen Kulturkampfthemen entzündet. Dabei werde übersehen, dass das neue Gesetz vor allem entwürdigende und nutzlose Verfahren beendet habe.
Wer eine Rückkehr zu einem gutachterbasierten Verfahren fordere, entscheide sich nach Auffassung der Autorinnen und Autoren dafür, weiterhin Zeit, Geld und öffentliche Ressourcen in Verfahren ohne Erkenntnisgewinn zu stecken. Gleichzeitig würden dadurch die Würde der Betroffenen verletzt und Gerichte, Gutachter sowie Verwaltung unnötig belastet. Eine Verteidigung des Selbstbestimmungsgesetzes sei deshalb nicht nur ein Beitrag zur offenen Gesellschaft, sondern auch ein Plädoyer für wissenschaftsorientiertes und evidenzbasiertes Denken.
Am Ende ordnet die Stellungnahme die Debatte als Teil eines größeren kulturellen Konflikts ein. Obwohl das Thema nur vergleichsweise wenige Menschen direkt betreffe, habe sich daran ein symbolischer Streit entzündet, der weit über die konkrete Gesetzgebung hinausreiche. Gerade deshalb will die Giordano-Bruno-Stiftung mit ihrer Stellungnahme nach eigener Aussage zu mehr Differenzierung beitragen und Pauschalisierungen sowie moralischen Verurteilungen etwas entgegensetzen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Giordano Bruno Stiftung/Veröffentlicht am 28.05.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.