Wohnungslosigkeit in Deutschland: Kinder und Familien ohne Perspektive

By Nima

Fast ein Drittel (28,9 Prozent) der wohnungslosen Menschen in Deutschland, die in Notunterkünften untergebracht sind, ist minderjährig. Mehr als 137.000 Babys, Kita- und Schulkinder verbringen ihre Kindheit und Jugend in solchen Einrichtungen und leiden besonders unter den unzureichenden Bedingungen. Darauf machte Claudia Engelmann, Expertin für das Recht auf Wohnen am Deutschen Institut für Menschenrechte, anlässlich des Tags der Wohnungslosen am 11. September aufmerksam. Sie betonte, dass die hohe Zahl verdeutliche, wie dringend Wohnen als politische Priorität behandelt werden müsse. Fragen nach bezahlbarem Wohnraum, der Vermeidung von Wohnungsverlust und realistischen Chancen auf eigene Wohnungen würden bislang weder von der Bundesregierung noch von den Ländern mit ausreichendem Nachdruck verfolgt. So bleibe auch der Nationale Aktionsplan Wohnungslosigkeit deutlich hinter den Erwartungen zurück. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leben in Deutschland derzeit rund 474.700 Menschen in Notunterkünften und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe (Stand: 31.01.2025).

Kinder und Jugendliche in solchen Einrichtungen sind erheblichen Belastungen ausgesetzt: Überfüllte Unterkünfte, ständiger Lärm, Konflikte und fehlende Rückzugsmöglichkeiten beeinträchtigen ihre Entwicklung. Oft gibt es weder Platz zum Spielen noch geeignete Bedingungen für Hausaufgaben. Damit werden grundlegende Rechte wie das Recht auf Privatsphäre, auf Gesundheit, auf Schutz vor Gewalt, auf Spiel und Erholung sowie auf ein Familienleben verletzt. Auch Erwachsene, die teils über Jahre in Notunterkünften ausharren, erleben zunehmende Perspektivlosigkeit und Verelendung. Statt einer kurzfristigen Überbrückung wird die Unterbringung für viele zur Dauerlösung. Neben dem Mangel an Wohnungen fehlt es zugleich an ausreichender Unterstützung, etwa beim Durchsetzen sozialer Ansprüche oder bei der Wohnungssuche.

Rechtlich sind die Kommunen verpflichtet, obdachlosen Menschen eine Notunterkunft bereitzustellen. Dabei müssen die Bedingungen menschen- und grundrechtlichen Verpflichtungen entsprechen, wie sie unter anderem in der UN-Kinderrechtskonvention, im UN-Sozialpakt oder in der Istanbul-Konvention des Europarats verankert sind. Bundesweite Empfehlungen zur Unterbringung wohnungsloser Menschen werden derzeit im Auftrag des Bauministeriums erarbeitet. Aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Klar sei jedoch: Notunterkünfte dürfen nicht zur Dauerlösung werden. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam darauf hinwirken, Wohnungslosigkeit zu vermeiden und Betroffenen echte Perspektiven auf eigenen Wohnraum zu eröffnen.

Siehe auch  Hilfe für Erdbebenopfer in Afghanistan

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Deutsches Institut für Menschenrechte/Veröffentlicht am 10.09.2025