Die neue europäische EmpCo-Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Greenwashing schützen. Doch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland warnt vor unbeabsichtigten Folgen für Unternehmen und Umwelt.
Ab dem 27. September 2026 dürfen in der EU bestimmte unklare Umweltaussagen nicht mehr verwendet werden. Betroffen sind unter anderem Produkte oder Verpackungen mit Angaben wie klimaneutral gedruckt, wenn die Klimawirkung lediglich über CO2-Kompensationen ausgeglichen wurde.
Intakte Produkte könnten unverkäuflich werden
Nach Einschätzung des bevh geraten Unternehmen durch die neuen Vorgaben in ein Dilemma. Waren und Verpackungen, die ursprünglich rechtmäßig bedruckt wurden und vollständig neuwertig sind, könnten mit Inkrafttreten der Richtlinie ihre Verkehrsfähigkeit verlieren.
Viele dieser Produkte lassen sich nachträglich nicht mehr anpassen. In solchen Fällen droht aus Sicht des Verbands, dass intakte Ware entsorgt werden muss, obwohl sie weiterhin sicher und nutzbar wäre.
bevh fordert Abverkaufsfrist
Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim bevh, bewertet Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher als wichtig. Sie warnt jedoch davor, dieses Ziel gegen Abfallvermeidung auszuspielen.
Der Verband fordert deshalb eine Abverkaufsfrist über den 27. September hinaus. Eine solche Regelung gebe es beispielsweise in Österreich. Zusätzlich brauche es eine weitergehende Lösung für Waren, die zwar nicht mehr marktfähig, aber weiterhin einwandfrei verwendbar seien.
Sachspenden statt Entsorgung
Als mögliche Alternative zur Vernichtung nennt der bevh Sachspenden an den sozialen Sektor. Das gemeinnützige bevh-Mitglied innatura bietet dafür eine Plattform, über die neuwertige Produkte bedarfsgerecht an soziale Einrichtungen verteilt werden können.
Da innatura ausschließlich juristische Personen beliefert, kann die Organisation auch Produkte annehmen, die nicht mehr marktfähig, aber sicher sind.
Steuerrecht erschwert Spenden
Ein zentrales Hindernis sieht der bevh im deutschen Steuerrecht. Sachspenden neuwertiger Waren sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, während die Vernichtung steuerfrei bleibt.
Aus Sicht von Eva Behling führt das dazu, dass Müllvermeidung und soziales Engagement für viele Unternehmen wirtschaftlich unattraktiv werden. Die Spende neuwertiger Waren für wohltätige Zwecke müsse deshalb Vorrang vor der Entsorgung haben.
Auch innatura-Geschäftsführerin Dr. Juliane Kronen fordert eine dauerhafte, rechtssichere und EU-konforme Lösung. Nicht mehr marktfähige, aber sichere Produkte sollten ungehindert in den sozialen Sektor gelangen können, um dort knapper werdende Budgets zu entlasten.
Bundesregierung soll kurzfristig handeln
Der bevh sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht. Kurzfristig solle sie per Erlass die Bemessungsgrundlage für Sachspenden im Zuge der EmpCo-Umstellung reduzieren.
Langfristig hält der Verband an einer grundlegenden Steuerreform fest. Unter dem Leitgedanken „Spenden statt entsorgen“ sollen rechtliche und steuerliche Hürden abgebaut werden, damit intakte Produkte nicht vernichtet, sondern sinnvoll weitergegeben werden können.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)/Veröffentlicht am 14.08.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI erstellt.